VR China und Vietnam

Bewerber aus China und aus Vietnam senden ihre Unterlagen bei fehlendem APS-Zertifikat/fehlender APS-Bescheinigung zunächst direkt an die jeweilige APS (Akademische Prüfstelle):

VR China

https://www.aps.org.cn/web/studium-in-deutschland

Vietnam

http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/06/APS__Hanoi.htm

Erst dann bewerben Sie sich an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Bayern, die dann über den Zugang zum Studienkolleg Coburg entscheidet.

Welche Fächer Sie an welchen bayerischen Hochschulen studieren können, erfahren Sie z.B. über die Homepage www.studieren-in-bayern.de

Der Akademischen Prüfstelle (APS) kommt im Rahmen der Zuerkennung einer Hochschulzugangsqualifikation eine besondere Rolle zu. Sie ist eine kostenpflichtige Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die APS ist für Studienbewerber das sogenannte Tor zum Studium in Deutschland. Nach erfolgreicher Prüfung der Dokumente eines Bewerbers (diese kann ein Plausibilitätsinterview oder TestAS einschließen), erteilt die APS ein Zertifikat, das von den deutschen Hochschulen als eine der Zulassungsvoraussetzungen verlangt wird. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass die eingereichten Dokumente der Bewerber echt sind und dass die Bewerber in ihrem Heimatland hinreichende Studienleistungen erbracht haben, um sich an einer deutschen Hochschule bzw. am Studienkolleg zu bewerben. Studienbewerber für Deutschland können nach Erhalt des APS-Zertifikats und der Zulassung an einer deutschen Hochschule ihre Visumsanträge bei der APS einreichen. Grundsätzliches Ziel der APS ist es, Studienbewerbern den Weg für ein Studium in Deutschland möglichst einfach und transparent zu gestalten, indem formale Überprüfung, qualitative Auswahlverfahren und auch das Visumverfahren unter einem Dach in einem einheitlichen und unkomplizierten Verfahren angeboten werden. Studenten beantragen durch Vorlage ihrer Studiennachweise bei der Akademischen Prüfstelle Peking die Ausstellung eines sogenannten Zertifikates oder einer sogenannten Bescheinigung.

Bewerber, die bereits vor dem Jahr 2001 aus der VR China oder vor dem Jahr 2007 aus Vietnam in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, können von Deutschland aus an dem APS-Verfahren teilnehmen und erhalten nach Übersendung und Überprüfung der Dokumente eine Bescheinigung, die belegt, dass die Dokumente echt sind und somit einer Hochschulzugangsqualifikation (Zugang zur Feststellungsprüfung am Studienkolleg oder direkter Hochschulzugang) nichts entgegensteht. Entsprechendes gilt für Bewerber, die als Au-Pair nach Deutschland eingereist sind und nach Ablauf der Au-Pair-Zeit ein Studentenvisum beantragen möchten.