Das Studienkolleg ist eine dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (externer Link) direkt nachgeordnete Behörde.
Die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme in das Studienkolleg, den Studienbetrieb und die Feststellungsprüfung finden sich in der Studienkollegordnung (externer Link) .